Das UNESCO Welterbe - Einzigartigkeit erleben
Am 15. Juli 2005 wurde der Obergermanisch-Rätische Limes von der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen. Die UNESCO ist die Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit 193 Mitgliedstaaten. Eine ihrer zahlreichen Aufgaben im Bereich Kultur ist die Verwaltung des UNESCO-Welterbes, das sich aus dem Weltnatur- und dem Weltkulturerbe zusammensetzt. Im August 2010 umfasst die Welterbeliste 911 Denkmalstätten, 33 davon in Deutschland. Das Welterbeprogramm der UNESCO beruht auf dem „Übereinkommen zum Schutz des Kultur-und Naturerbes der Welt“ welches inzwischen von 187 Staaten unterzeichnet wurde. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Staaten, die Welterbestätten auf ihrem Staatsgebiet zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Der Grundgedanke dieser Konvention ist die Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen.
Der Obergermanisch-Rätische Limes ist jedoch kein selbstständiges Welterbe, sondern der deutsche Teil der grenzüberschreitenden Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reiches“. Weitere Bestandteile sind bislang der Hadrianswall in England und der Antoninuswall in Schottland. Dieses Weltkulturerbe umfasst auch einen Teil der römischen Infrastruktur wie z.B. Kastelle und Wachttürme und das am Limes einzigartige Punktor bei Rainau-Dalkingen.
Der Obergermanisch-Rätische Limes ist jedoch kein selbstständiges Welterbe, sondern der deutsche Teil der grenzüberschreitenden Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reiches“. Weitere Bestandteile sind bislang der Hadrianswall in England und der Antoninuswall in Schottland. Dieses Weltkulturerbe umfasst auch einen Teil der römischen Infrastruktur wie z.B. Kastelle und Wachttürme und das am Limes einzigartige Punktor bei Rainau-Dalkingen.
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